Satzung Internationale Hannah Arendt Gesellschaft e.V.

§1

Die „Internationale Hannah Arendt Gesellschaft e.V.“ ist eine Nichtregierungsorganisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, das politische Erbe der deutsch-amerikanischen Denkerin Hannah Arendt lebendig zu halten.

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2

Aufgabe und Zweck des Vereins sind

  • die politische und demokratische Bildung zu fördern;
  • das politische Denken von Hannah Arendt in die öffentlichen Debatten einzubringen;
  • zur Pflege der politischen Streitkultur in der pluralen Gesellschaft beizutragen.

Der Vereinszweck soll insbesondere durch die Organisation von Seminaren und Tagungen, von Workshops und Vorträgen sowie von Publikationen erreicht werden.

§3

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung der Volksbildung (§52 Absatz 2 Ziffer 7 AO). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§4

  1. Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche Personen werden, die seinen Zweck aktiv unterstützen und sich im Sinne der Zielsetzung des Vereins nachhaltig einsetzen. Die Mitgliederzahl ist auf 12 beschränkt.
  2. Über die Aufnahme neuer ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  4. Beiträge können von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
  5. Die Mittel für die Vereinszwecke sollen durch einmalige oder laufende Beiträge öffentlicher Körperschaften und durch Spenden aufgebracht werden.

§5

  1. Fördernde Vereinsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die dem Verein einen jährlichen Mindestbeitrag von 50,– € leisten. Ihre Zahl ist nicht beschränkt.
  2. Fördernde Mitglieder werden zur Mitgliederversammlung, den Seminaren und Tagungen des Vereins eingeladen. Sie erhalten die aus den Vereinsaktivitäten hervorgegangenen Publikationen.

§6

Die Organe des Vereins sind: – die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das digitale Forum „Vita Activa“.

§7

  1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig: – Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes; – Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung; – weitere Aufgaben, soweit dies aus der Satzung oder nach Gesetz sich ergibt. – kann Anregungen für Veranstaltungen und Tagungen geben
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Vereinsjahr statt.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen: a) auf Antrag von 1/3 der Vereinsmitglieder; b) auf Antrag des Vorstandes; c) auf Antrag von 1/3 der Fördermitglieder; d) im Falle des Rücktritts des Vorstandes
  4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung 10 Tage vor dem Termin der Versammlung.
  5. Die Mitgliederversammlung wählt eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung. Das Protokoll muss von der/dem ProtokollführerIn und der Versammlungsleitung unterschrieben werden.
  6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  7. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§8

  1. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von drei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet sein Vermögen.

§9

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

§10

Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder. Das Vereinsvermögen geht nach Abzug der Passiva an den „Raum im Hof e.V.“, Fehrfeld 61, 28203 Bremen. (der nach §5 Abs. 1Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist).